Veranstalter muss Gäste bei Reisewarnung nicht direkt konta
Veranstalter muss Gäste bei Reisewarnung nicht direkt kontaktieren: Bricht der Anbieter eine Reise wegen "höherer Gewalt" ab und verlegt den Rückflug vor, reicht es, wenn er dem Gast eine Notiz im Hotel hinterlegt, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Saarbrücker Zeitung