Veranstalter muss rechtzeitig über Regeländerung informieren

Reise vor9
Weil sie erst sehr kurz vor Reisebeginn von einer PCR-Testpflicht für ihr Reiseziel erfuhren, konnten Kunden einen geplanten Wellness-Aufenthalt nicht antreten. Der Veranstalter wollte trotzdem Geld sehen. Das Bonner Amtsgericht verurteilte ihn nun, den Klägern 70 Prozent des Reisepreises zu erstatten, weil er sie nicht rechtzeitig über die Testpflicht informiert hatte. 30 Prozent müssen die Kunden tragen. Sie trifft laut Gericht eine Mitschuld, weil sie sich selbst nicht rechtzeitig informierten. General-Anzeiger