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22. Februar 2022 | 13:39 Uhr
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Veranstalter muss rechtzeitig über Regeländerung informieren

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Weil sie erst sehr kurz vor Reisebeginn von einer PCR-Testpflicht für ihr Reiseziel erfuhren, konnten Kunden einen geplanten Wellness-Aufenthalt nicht antreten. Der Veranstalter wollte trotzdem Geld sehen. Das Bonner Amtsgericht verurteilte ihn nun, den Klägern 70 Prozent des Reisepreises zu erstatten, weil er sie nicht rechtzeitig über die Testpflicht informiert hatte. 30 Prozent müssen die Kunden tragen. Sie trifft laut Gericht eine Mitschuld, weil sie sich selbst nicht rechtzeitig informierten. General-Anzeiger

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