Verbraucherschutz sieht Abmahnungen als Warnschuss
Mit der Ankündigung, beim fehlerhaften Verkauf von verbundenen Reiseleistungen einzuschreiten, wolle der Verbraucherzentrale Bundesverband Reisebüros nicht bedrohen, sagt Rechtsexperte Felix Methmann. Er rate dem Vertrieb, nicht auf den deutschen Gesetzestext zu vertrauen, sondern sich nach dem Wortlaut im EU-Text zu richten. Nur so vermeide man, später zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn der Europäische Gerichtshof den deutschen Gesetzestext für nichtig erkläre. Travel Tribune