Nach Darstellung der Verbraucherzentrale führt Booking Nutzer bei der Auswahl eines Angebots aus Flug und Hotel auf eine Buchungsseite von Lastminute der Comvel GmbH. Damit ändert sich der Anbieter der Vermittlungsleistung. Optisch bleibe der Wechsel jedoch weitgehend verborgen, so die Verbraucherzentrale: Gestaltung, Farbgebung und Aufbau der Seite orientierten sich weiterhin am Erscheinungsbild von Booking.
Zwar erscheint der Hinweis "powered by Lastminute.com", doch der Verbraucherzentrale reicht das nicht. "Der Hinweis ist unserer Meinung nach leicht zu übersehen", sagt Rechtsexpertin Johanna Ebert. Wer sich bewusst für Booking entscheide, dürfe im Buchungsprozess nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Vermittlung tatsächlich über einen anderen Anbieter erfolge.
Die Verbraucherzentrale hält die Gestaltung deshalb für rechtswidrig und hatte Booking abgemahnt. Da das Unternehmen nach ihren Angaben weder eine Unterlassungserklärung abgegeben noch die Darstellung geändert habe, wurde nun Klage eingereicht.
