Wann sind Umroutungen bei Kreuzfahrten ein Reisemangel?
![Icon Recht](https://www.reisevor9.de/var/site/storage/images/_aliases/article_1x1/5/1/7/7/957715-1-ger-DE/Icon Recht.jpg)
Reise vor9
Wenn von der vereinbarten Route einer Kreuzfahrt abgewichen wird und zugesagte Anlandungen oder Häfen ausfallen, liegt nach Urteilen mehrerer Gerichte in der Regel ein Reisemangel vor, der zu einer Preisminderung berechtigt, schreibt der Reiserechtler Kay Rodegra. Verschulde die Reederei den Umstand, könne darüber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Die Bewertung von Umroutungen durch die Gerichte sei indes unterschiedlich. Crucero