Was Reisende nach dem Airport-Vorfall erwarten können
Reisende, die von der Geiselnahme am Hamburger Airport betroffen waren, haben kein Anrecht auf Schadenersatz nach der EU-Fluggastrechteverordnung, wohl aber auf eine Ersatzbeförderung und die Deckung möglicher Hotelkosten. Bei Pauschalreisenden gibt es weitergehende Ansprüche. Wenn ihre Reise verspätet startete, besteht ein Minderungsanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter für den anteiligen Reisepreis. Süddeutsche