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10. April 2018 | 15:48 Uhr
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Zoff um geplante Betriebsratsgründung bei Sun Express

Der Streit um die Gründung eines Betriebsrates für das Kabinen- und Cockpitpersonal wird bei dem Joint Venture von Lufthansa und Turkish Airlines wohl auf juristischem Wege ausgetragen.  Wie die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) mitteilt, hat das Airline-Management einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Wahl des Betriebsrates gestellt. VC und die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) fordern seit Jahren eine betriebliche Mitbestimmung. Sie argumentieren, bei einer Beschäftigtenzahl von über 1.000 Mitarbeitern, wie das auch im Flugbetrieb der Sun Express der Fall sei, gebe es in fast allen deutschen Betrieben einen Betriebsrat. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das nicht auch bei Sun Express der Fall sein sollte.

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Die Airline-Chefetage hält dagegen. Das Betriebsverfassungsgesetz, das in Deutschland die Etablierung von Betriebsräten regele, finde "auf einen Flugbetrieb keine Anwendung", heißt es in einer Stellungnahme auf Anfrage von Gloobi.de. Hier könne nur durch einen Tarifvertrag eine Mitarbeitervertretung errichtet werden. Die Bestellung eines Wahlvorstands sei daher aus Sicht der Sun Express Deutschland GmbH rechtwidrig, ebenso wie die etwaige Durchführung einer Betriebsratswahl. Die erheblich unterschiedliche Betrachtung des Sachverhaltes mache aus Sicht der Geschäftsführung "eine rechtliche Klärung notwendig".

Unabhängig davon wird deutlich, dass ein Betriebsrat tatsächlich verhindert werden soll. Im Unternehmen herrsche "ein kontinuierlicher, konstruktiver Dialog auf allen Hierachieebenen, insbesondere zwischen Management und Mitarbeitern". Diesen Dialog wolle man auch in Zukunft direkt mit unseren Mitarbeitern führen. "Hierzu war und ist eine dritte Partei wie ein Betriebsrat nicht notwendig", teilt das Unternehmen mit. "Wir finden für individuelle Anliegen individuelle Möglichkeiten und haben uns nicht zuletzt dadurch als attraktiver Arbeitgeber positioniert."

Das sieht die Gewerkschaftsseite naturgemäß anders. "Es ist völlig unverständlich, warum ausgerechnet in einem so stark sicherheitsrelevanten Bereich wie einem Flugbetrieb keine Mindeststandards von betrieblicher Mitbestimmung gelten sollen", meint Tarifexperte Markus Germann von der VC. Dies gelte "umso mehr im Konzerngefüge der Lufthansa mit seiner bekannten Marke Eurowings".

 

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