Beleidigendes Emoji ist kein Kündigungsgrund
Ein Arbeitnehmer ersetzte in einem Facebook-Kommentar seinen Vorgesetzten durch ein Schwein-Emoji. Dieser fand das nicht witzig und entließ den Mitarbeiter fristlos. Zu Unrecht, entschied das Landgericht Stuttgart mit der Begründung, es handele sich zwar um eine grobe Beleidigung, allerdings hätte eine Abmahnung genügt. T3N