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7. Februar 2014 | 07:56 Uhr
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BGH verlangt das Wort "Anzeige"

BGH verlangt das Wort "Anzeige" über bezahlten Beiträgen: "Sponsored by..." und andere schwammige Begriffe reichten nicht aus, so der Bundesgerichtshof. Dies gilt für alle Beiträge, die von der Gestaltung her nicht klar als Anzeige zu erkennen seien. wiwo.de