In dem Fall ging es um eine von Booking gestartete Rabattaktion, die offenbar ohne Zustimmung oder Kenntnis des Hotels Wikingerhof im schleswig-holsteinischen Kropp erfolgt war. Booking wollte für den Streit Amsterdam als Gerichtsstand durchsetzen, weil sich dort die Europa-Zentrale des Unternehmens befindet. Dem Vorhaben schoben die Luxemburger Richter nun einen Riegel vor. In der Urteilsbegründung des EuGH heißt es: "Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden."
Der Hotelverband Deutschland wertet das Urteil als ersten Schritt, um Booking in die Schranken zu weisen. "Diese Grundsatzentscheidung der obersten Richter der Europäischen Union ist ein enorm wichtiger Zwischenerfolg für uns im Kampf David gegen Goliath", erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. "Wir gehen davon aus, dass die nun erfolgte erhebliche Absenkung der Hürden für den Rechtsweg zu einer gewissen Disziplinierung im Marktverhalten des marktmächtigen Buchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam führen wird."
