Für Tattoos gelte, dass sie künftig erlaubt seien, sofern sie nicht obszön, anstößig seien, verbotene Symbole beinhalteten oder im Gesicht getragen würden, heißt es. "Mit der offeneren Gestaltung der Uniformrichtlinien geben wir unseren Crew-Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit durch den eigenen Stil auch an Bord individueller zum Ausdruck zu bringen. Unverändert gewahrt bleibt dabei durch eine klare Trageordnung die Einheitlichkeit unseres Markenauftritts", erklärt COO Christian Schmitt.
