Laut DRV-Whitepaper gilt die E-Rechnungspflicht auch nach 2028 nicht für Rechnungen an Privatpersonen sowie für Geschäfte mit ausländischen Unternehmen. Ausgenommen bleiben zudem Fahrkarten für Bahn, ÖPNV und Flüge sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, etwa für Park- oder Konzerttickets. Für sie gelten weiterhin vereinfachte Regelungen.
Weitere Tipps rund um das Thema E-Rechnungen erhalten DRV-Mitglieder im Whitepaper, das im geschützten Mitgliederbereich des Verbands zum Download bereitsteht.
