Finanzministerium ist bereit, Steuerzahlungen zu stunden
Auf Antrag können Unternehmen und Privatleuten fällige Steuerzahlungen gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Ausnahmen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer gelten zunächst bis zum 31. März 2023. Betroffene sollen Kontakt mit den Behörden aufnehmen. Spiegel