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6. Oktober 2022 | 15:46 Uhr
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Finanzministerium ist bereit, Steuerzahlungen zu stunden

Auf Antrag können Unternehmen und Privatleuten fällige Steuerzahlungen gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Ausnahmen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer gelten zunächst bis zum 31. März 2023. Betroffene sollen Kontakt mit den Behörden aufnehmen. Spiegel

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