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10. Juni 2016 | 09:00 Uhr
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Mailen

Fußball-EM am Arbeitsplatz ist Goodwill

Es gibt keinen Anspruch der Arbeitnehmer, die Europameisterschaft beim Arbeiten verfolgen zu dürfen. Das gilt grundsätzlich für TV, Radio und Internet. Beim Radiohören sind etwaige Vereinbarungen mit dem Betriebsrat zu beachten. Am besten ist es, das Thema vorher zu besprechen, um klare Regeln aufzustellen. BDS