Guckt mal, wie ich arbeite
Wer Fotos aus dem Büro in sozialen Netzwerken postet, sollte einige Regeln beachten. Zunächst gilt, dass der Chef das Hausrecht hat. Er darf bestimmen, was nach draußen geht. Das bedeutet aber nicht, dass Angestellte Bilder aus dem Büro nur mit Erlaubnis veröffentlichen dürfen – es ist umgekehrt. Will der Chef sein Unternehmen nicht auf Facebook sehen, muss er es ausdrücklich verbieten. Wenn auf dem Bild Kunden oder Kollegen zu sehen sind, muss man sie um Erlaubnis fragen. Welt