Kölner Gericht urteilt gegen Eurowings wegen Greenwashings
Das Landgericht hat einer Klage der Umwelthilfe gegen Eurowings wegen irreführender Werbung mit Klimaneutralität stattgegeben. Es untersagte der Airline, Flugreisen, deren Emissionen mit einer Zuzahlung für Waldschutzprojekte kompensiert werden, als CO2-neutral zu bewerben.
Die für die vermeintliche Kompensation eingesetzten Waldschutzprojekte seien schon wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht geeignet, eine tatsächliche Kompensation zu erreichen, so das Gericht bei der Begründung des Urteils (Az: 81 O 32/23). Die Umwelthilfe hatte im Mai vergangenen Jahres gegen die Werbeaussagen der Lufthansa-Tochter zu ihren Kompensationsangeboten geklagt. Die Airline suggeriere damit eine Klimaneutralität, die faktisch nicht gegeben sei.
Eurowings bietet Kunden mittels eines Kompensationsrechners an, Flüge durch einen finanziellen Beitrag für Waldschutz- und Kochofenprojekte CO2-neutral zu stellen. Die angegebenen Projekte seien „ungeeignet, um die Flugemissionen zu kompensieren“ und könnten den versprochenen Ausgleich nicht sicherstellen, argumentierte die Umwelthilfe. Waldprojekte könnten nicht für dieselbe Dauer betrieben werden, die das ausgestoßene CO2 in der Atmosphäre verbleibt. Dem schloss sich das Kölner Landgericht nun an.