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Lufthansa macht Kundenkonto beim Online-Check-in Pflicht

Wer bei Lufthansa, Swiss, Austrian und weiteren Airlines der Lufthansa Group online einchecken will, benötigt künftig eine Travel ID und damit ein Kundenkonto. Die Pflicht wird bis Ende November schrittweise eingeführt. Ausnahmen gelten für Gruppen, Fremd-Airlines und bestimmte Veranstalterbuchungen. Auf Nachfrage von Reise vor9 erläutert der Konzern, welche Pauschalreisenden betroffen sind.

Die neue Regelung betrifft den Check-in über Websites und Apps von Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Air Dolomiti, Edelweiss und Discover Airlines. Bisher reichten in der Regel Buchungscode oder Ticketnummer und Name aus. Künftig müssen sich Reisende zusätzlich mit ihrer Travel ID anmelden. Eurowings und Ita Airways sind von der Umstellung bislang nicht betroffen.

Mit der bereits 2022 eingeführten Travel ID können sich Reisende bei mehreren Airlines der Lufthansa Group und bei Miles & More anmelden. Der Konzern will damit seine digitalen Services vereinheitlichen und Kundendaten zentral hinterlegen.

Umstellung bis Ende November

Die Einführung erfolgt abhängig vom Abflughafen in vier Etappen:

  • 20. Oktober: Schengen-Raum ohne Deutschland, Österreich und die Schweiz.
  • 2. November: Europäische Nicht-Schengen-Staaten sowie Deutschland ohne Frankfurt und München, Österreich und die Schweiz ohne Zürich.
  • 16. November: München, Zürich sowie Abflüge aus den USA, Kanada und Mexiko.
  • 30. November: Frankfurt und alle übrigen Regionen.

Reisende werden laut Lufthansa vor dem Abflug per E-Mail, mit der Check-in-Einladung und auf der Check-in-Seite über die neue Voraussetzung informiert.

Ausnahmen für Veranstalterreisen

Nicht alle Pauschalreisenden benötigen ein Kundenkonto. Auf Nachfrage von Reise vor9 präzisiert die Lufthansa Group, dass für bestimmte touristische Strecken und Charterflüge eine besondere Check-in-Möglichkeit bestehen bleibt. Dort können sich Reisende mit der Buchungsnummer ihres Reiseveranstalters und/oder der Flugnummer identifizieren.

"Dieser spezielle Check-in ist weiterhin ohne Travel ID möglich", erklärt der Konzern. Für Veranstalterbuchungen auf allen anderen Flügen sei dagegen künftig ein Kundenkonto erforderlich. Entscheidend ist somit nicht, ob die Reise pauschal gebucht wurde, sondern ob der jeweilige Flug die spezielle Check-in-Option bietet.

Auch bei Codeshare-Flügen gibt es Ausnahmen

Von der Pflicht ausgenommen sind zudem Gruppenbuchungen und Reisende mit Tickets anderer Fluggesellschaften. Auch wer ein Ticket einer Lufthansa-Group-Airline besitzt, tatsächlich aber mit einer anderen Fluggesellschaft fliegt, benötigt keine Travel ID.

Damit sind auch bestimmte Codeshare-Konstellationen ausgenommen. Entscheidend sind die ausstellende Fluggesellschaft und die Airline, die den Flug tatsächlich durchführt.

Familien müssen nicht für jedes Mitglied ein eigenes Konto anlegen. Wenn eine Person die gesamte Buchung eincheckt, genügt deren Travel ID. Auch andere Reisende können beim Check-in unterstützt werden, indem eine Person ihr eigenes Konto verwendet. Laut Lufthansa ist dies allerdings nur für Unterstützungsfälle vorgesehen.

Check-in am Flughafen bleibt ohne Konto möglich

Wer kein Kundenkonto anlegen möchte, kann weiterhin am Flughafen einchecken. Sowohl am Schalter als auch am Automaten ist dafür keine Travel ID erforderlich.

Die Lufthansa Group begründet die Umstellung mit Vorteilen für Passagiere und Airlines. Hinterlegte Daten wie Passinformationen sollen Buchung und Check-in erleichtern. Zudem könnten Reisende bei Flugunregelmäßigkeiten schneller kontaktiert werden. Über das Kundenkonto seien auch spezielle Angebote und Aktionen zugänglich.

Nach Angaben des Konzerns werden bei der Registrierung keine Informationen verlangt, die nicht ohnehin für eine Flugbuchung notwendig sind. Gespeichert werden Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Für Reisebüros und Veranstalter bedeutet die Umstellung zusätzlichen Informationsbedarf. Denn auch Kunden mit einer Pauschalreise müssen sich künftig unter Umständen registrieren, um ihre Bordkarte online zu erhalten. Entscheidend ist, welche Check-in-Möglichkeit für die jeweilige Buchung vorgesehen ist.

Christian Schmicke/Sabine Schreiber-Berger