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18. Januar 2016 | 00:00 Uhr
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Private Chats können Kündigungsgrund sein:

Private Chats können Kündigungsgrund sein: Der Europäische Gerichtshof entschied gegen einen Arbeitnehmer, der das Verbot seines Arbeitgebers, den Chat nicht privat zu nutzen, missachtete. Es lag auch kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vor, als der Chef die Korrespondenz seines Angestellten überprüfte. T3N

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