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22. August 2018 | 15:49 Uhr
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Mailen

Sixt darf mit Bild des

Der Autovermieter Sixt ist bekannt für seine tagesaktuelle Werbung. Als 2014 und 2015 die Lokführer-Gewerkschaft GDL den Bahnverkehr lahmlegte, veröffentlichte das Unternehmen ein Bild von GDL-Chef Claus Weselsky mit dem Slogan „Mitarbeiter des Monats“. Weselsky sah darin eine Persönlichkeitsverletzung, verlangte die Unterlassung dieser Werbung und forderte die Zahlung einer Lizenzgebühr für das Bild. Das Landgericht Leipzig wies damals die Klage ab, was das Oberlandesgericht Dresden nun bestätigte. Das Gericht war der Auffassung, dass die Persönlichkeitsrechte von Weselsky nicht verletzt wurden.

In diesem Fall gehe die Meinungsfreiheit des Autovermieters vor. Weselsky müsse als Person des öffentlichen Lebens, so das Gericht, bei vorrangigem öffentlichen Informationsinteresse auch die Vereinnahmung im Rahmen von Werbung hinnehmen. Zudem war für die Veröffentlichung des Bildes keine Einwilligung von Weselsky nötig. Das Gericht wies ferner darauf hin, dass auch nicht der Eindruck entstehe, dass sich Weselsky mit dem beworbenen Produkt identifiziere. Die Adressaten hätten den satirischen Charakter der Sixt-Werbung erkannt.

THo