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10. Januar 2024 | 15:13 Uhr
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So tricksen Geschäftsreisende bei der Reisekostenabrechnung

Das Fälschen von Reisekostenabrechnungen ist ein ernsthaftes Vergehen und wird weltweit praktiziert, so der IT-Dienstleister SAP Concur. Geschäftsreisende betrögen ihre Arbeitgeber jährlich um geschätzte 3,5 Milliarden Dollar. Dabei gehörten das Einreichen von Belegen für private Taxifahrten und Restaurantbesuche zu den häufigsten Betrugsfällen.

Spesen Rechnung Wirtschaftsprüfer Foto iStock Ronstik

IT-Dienstleister SAP Concur rät Arbeitgebern zum genauen Check der Reisekosten

SAP Concur hat sich die vier häufigsten Tricks zum Fälschen der Reisekostenabrechnung genauer angeschaut, um Buchhaltung und Vorgesetzte für das Thema zu sensibilisieren. Generell seien als Reisekosten deklarierte, unzulässige Ausgaben weit verbreitet. Gut 20 Prozent der Reisekostenabrechnungen enthalten mindestens eine unzulässige Auslage.

Kreuzfahrt und Freizeitpark angesetzt

Der Bericht von SAP Concur nennt auch extreme Beispiele, die Wirtschaftsprüfer aufgedeckt haben. Unter anderem hätten Mitarbeiter den Eintritt in einen Themenpark für vier Personen oder eine als Geschäftsreise klassifizierte Kreuzfahrt auf ihrer Reisekostenabrechnung untergebracht. Klare Fälle von Abrechnungsbetrug, so SAP Concur.

Aufgeblasene Spesenabrechnungen

Zudem stellt der IT-Dienstleister eine Betrugsmasche vor, bei der Mitarbeiter ihre Taxiquittungen manipulierten, um höhere Erstattungsbeträge zu erhalten. Dies geschehe durch das Hinzufügen einer zusätzlichen Ziffer auf der handschriftlich ausgestellten Quittung, etwa 130 statt 30 Euro. SAP Concur zufolge würden Tankfahrten, Bewirtungs-, Tank- und Parkbelege am häufigsten falsch abgerechnet. Bei einem Drittel der falsch gemachten Angaben handele es sich um zusätzliche Kosten zwischen 30 und 50 Euro.

Gefälschte Belege

Auch nie gemachte Ausgaben würden teilweise abgerechnet. Dazu seien Belege oder unausgefüllte Vordrucke eingereicht worden, die sich Mitarbeiter in Restaurants, Hotels oder Taxen besorgt und mit einem fiktiven Betrag ausgefüllt hätten. Ebenfalls verbreitet sei das Einreichen von Quittungen von Freunden oder Familienmitgliedern, so SAP Concur.

Auch Mehrfachbuchungen kämen vor

Kosten, die im Januar eingereicht wurden, seien im März und vielleicht sogar im August erneut abgegeben worden. Gegebenenfalls würde der Antrag an verschiedenen Stellen im Unternehmen eingereicht, um den Betrugsversuch zu verschleiern. Hätten die Kollegen in der Buchhaltung keinen Einblick in die Ausgabenhistorie der Mitarbeiter, würden sie gegebenenfalls nicht erkennen, dass die Ausgaben bereits eingereicht und möglicherweise von jemand anderem genehmigt worden seien.

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