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23. Juni 2014 | 13:19 Uhr
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Veranstalter dürfen für Kreuzfahrten nur

Veranstalter dürfen für Kreuzfahrten nur mit Endpreis werben: Obligatorische Servicegebühren hinter einem Sternchen zu verstecken, ist wettbewerbswidrig. Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelte einen Fall, in dem ein Anbieter eine Kreuzfahrt und Badeurlaub anpries, ohne täglich anfallende Kosten einzurechnen. spiegel.de