Verbraucherschutz: Weniger zahlen für zu langsames Internet
Wenn Internetanbieter nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefern, können Verbraucher zukünftig weniger zahlen. Dabei hilft ab Dezember ein neues Gesetz. Der Anspruch auf Minderung besteht bei "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen". Um das zu beweisen, müssen Kunden das Tempo messen. Hierfür gibt es die Desktop-App zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Zu beachten ist, den PC per Lan-Kabel zu verbinden, W-Lan zählt nicht. RND