Wann darf eine Urlaubssperre verhängt werden?
Es ist rechtens, Urlaubsanträge zu bestimmten Zeiten nicht zu genehmigen. Allerdings nur, wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen. Diese hat der Arbeitgeber explizit darzulegen. Hat ein Mitarbeiter seinen Urlaub bereits genehmigt bekommen, muss er in der Regel nicht davon zurücktreten. Tut er das freiwillig, trägt der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten. T3N