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Was ein Bewerber gefragt werden darf und was nicht

Im Vorstellungsgespräch muss ein Bewerber nicht auf Fragen nach Krankheiten, Behinderungen, Religion oder Vorstrafen antworten. Auch auf das Thema Familienplanung oder Schwangerschaft nicht, es sei denn, dass eine befristete Stelle dann nicht angetreten werden kann. Im Bedarfsfall darf auch zu einer Notlüge gegriffen werden.