Was es rechtlich bei Homeoffice im Ausland zu beachten gilt
Am einfachsten lässt sich das Büro für einige Wochen in EU-Länder verlegen, hier brauchen EU-Bürger kein Visum oder Aufenthaltsgenehmigungen. Grundsätzlich bestimmt aber der Arbeitgeber den Arbeitsort, muss dem Ortswechsel also zustimmen. Bei Homeoffice im europäischen Ausland sind ab drei Monaten Beiträge für die Sozialversicherung an den jeweiligen Staat fällig. In der EU ist das Personal durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Morgenpost