AirPlus

Tägliche News für die Travel Industry

18. August 2016 | 09:00 Uhr
Teilen
Mailen

Beleidigendes Emoji ist kein Kündigungsgrund

Ein Arbeitnehmer ersetzte in einem Facebook-Kommentar seinen Vorgesetzten durch ein Schwein-Emoji. Dieser fand das nicht witzig und entließ den Mitarbeiter fristlos. Zu Unrecht, entschied das Landgericht Stuttgart mit der Begründung, es handele sich zwar um eine grobe Beleidigung, allerdings hätte eine Abmahnung genügt. T3N

Anzeige Reise vor9