Verbraucherschutz klagt wegen Ticketgebühren gegen Eventim
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat beim Bayerischen Obersten Landesgericht eine Musterfeststellungsklage gegen den Ticketanbieter Eventim eingereicht, da dieser nach abgesagten Veranstaltungen häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurückzahlt. Das Gericht soll feststellen, dass einzelne Preisbestandteile zu Unrecht einbehalten werden, zum Beispiel eine Buchungsgebühr. Die Kosten für Ticketversand und -versicherung schließt die Klage nicht ein. VZBV (Pressemitteilung)