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18. September 2023 | 16:27 Uhr
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Mailen

"Diskriminiert" AUA Schweizer Fluggäste?

Bisweilen knirscht es ja ein wenig zwischen unseren südlichen alpenländischen Nachbarn. So offenbar auch in diesem Fall, in dem die Rückreise eines Paares von den USA nach Zürich nicht planmäßig verlief. Der Flug von Wien nach Zürich wurden von Austrian Airlines gestrichen. Entschädigungsansprüche wies AUA mit der Begründung ab, die Schweiz sei kein Mitglied der EU, weshalb die EU-Fluggastrechteverordnung bei Umsteigeflügen keine Gültigkeit habe, sofern Start- und Zielort außerhalb der EU lägen. Das klang zwar überzeugend, ist aber falsch. Denn die europäischen Fluggastrechte gelten aufgrund bilateraler Luftverkehrsabkommen auch für die Schweiz. Travel News

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