Ryanair-Piloten gehen gegen nicht bezahlten Urlaub vor
261 Ryanair-Piloten haben in Großbritannien Klage wegen nicht bezahlter Urlaubsansprüche eingereicht. Hintergrund ist ein Urteil, wonach Piloten trotz anderslautender Vertragsgestaltung als Arbeitnehmer einzustufen sind. Damit könnten ihnen Ansprüche auf bezahlten Urlaub zustehen. Im ungünstigsten Fall müsste Ryanair für jedes Beschäftigungsjahr bis zu einen Monatslohn je Pilot nachzahlen.
Im Kern des Streits stehe das Beschäftigungsmodell von Ryanair, schreibt das spanische Fachportal Preferente. Die Airline beschäftigt einen Teil ihrer Piloten auf einer vertraglichen Grundlage, bei der sie ihre Leistungen wie selbstständige Unternehmer erbringen. Britische Gerichte haben jedoch bereits entschieden, dass diese Piloten rechtlich als Arbeitnehmer einzustufen sind. Aus dieser Entscheidung ergeben sich nun mögliche finanzielle Folgen. Der Pilot Richard Phillips und weitere Piloten verlangen von Ryanair Zahlungen für Urlaubstage, die ihnen während ihrer Tätigkeit nicht vergütet worden seien.
Nach britischem Recht können Forderungen wegen nicht gezahlten Urlaubs grundsätzlich für zwei Jahre vor Einreichung einer Klage geltend gemacht werden. Offen ist allerdings, ob diese Begrenzung auch dann greift, wenn die ausbleibende Zahlung auf einer falschen Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses beruhte.
Davon hängt auch die mögliche Höhe der Forderungen wesentlich ab. Sollten Ansprüche für die gesamte Beschäftigungsdauer anerkannt werden, könnte Ryanair im ungünstigsten Fall für jedes Arbeitsjahr eines betroffenen Piloten den Gegenwert von bis zu einem Monat bezahlten Urlaub nachzahlen müssen.
Die Klage wurde gerade erst eingereicht. Mit einer schnellen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen. Für Ryanair könnte das Verfahren jedoch über die einzelnen Forderungen hinaus Bedeutung bekommen, weil es finanzielle Folgen aus der bereits gerichtlich festgestellten Einstufung der Piloten als Arbeitnehmer betrifft.