Trittbrettfahrer:
Trittbrettfahrer: Die Senkung der Mehrwertsteuer für Hotels hat auch im Rotlicht-Millieu Gelüste geweckt. So meinte ein Bordellbetreiber in Düsseldorf, sein Haus sei auch ein Hotel und machte gegenüber dem Finanzamt den niedrigen Satz geltend. Das Finanzgericht belehrte ihn eines Besseren. Er vermiete ja nicht an Freier, sondern an die Prostituierten, die dort ihrem Job nachgingen. Das sei keine typische Beherbergungsleistung. tophotel.de