Bayern schränkt öffentliches Leben massiv ein
Alle Freizeiteinrichtungen schließen, Gaststätten dürfen nur bis 15 Uhr geöffnet sein, in Lokalen gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Gästen. Auch geschäfte müssen schließen, Ausnahmen gelten unter anderem für Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Tankstellen und Autowerkstätten. Süddeutsche