Ischgl-Opfer dürfen auf Schadenersatz hoffen
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Wer sich im März 2020 im österreichischen Ischgl mit Corona infiziert hat, kann auf Schadenersatz hoffen. Das Oberlandesgericht Wien hob am Montag ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen hatte. Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen, urteilten die Richter. Für die "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information" damals bestehe eine Haftung der Republik Österreich. Süddeutsche