Kanaren einigen sich mit Hoteliers auf hohe Entschädigung
Die kanarische Regierung hat einen jahrzehntelangen Streit um das Hotelmoratorium außergerichtlich beigelegt. Insgesamt fließen 485 Millionen Euro an betroffene Unternehmen, davon 300 Millionen an die Hotelkette Lopesan. Zugleich soll die Einigung die Möglichkeit eröffnen, mehr als 20 bislang blockierte Hotel- und Tourismusprojekte auf Gran Canaria und Fuerteventura neu zu prüfen.
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Eine ganze Reihe von Hotelprojekten könnte auf Gran Canaria und Fuerteventura auf Wiedervorlage kommen
Lopesan erhält nach Informationen des spanischen Fachportals Hosteltur den größten Anteil der vereinbarten Entschädigungen. Auf die Hotelgruppe entfallen 300 Millionen Euro. Sie war für 31 der insgesamt 45 Klagen gegen die kanarische Regionalregierung verantwortlich. Ursprünglich beliefen sich die Forderungen des Konzerns auf 843 Millionen Euro.
Insgesamt hatten die betroffenen Unternehmen knapp eine Milliarde Euro verlangt. Die nun vereinbarten 485 Millionen Euro entsprechen damit etwa der Hälfte dieser Summe.
Mehr als 20 Projekte könnten wieder auf den Tisch kommen
Die Einigung beendet nicht nur einen Großteil der finanziellen Auseinandersetzungen. Für die betroffenen Grundstücke wird auch die automatische Rückstufung zu nicht bebaubarem Land für fünf Jahre ausgesetzt. Dadurch dürfte nun erneut geprüft werden, welche Projekte nach den aktuell geltenden Planungen noch realisierbar sind.
Davon könnten etwa 20 Resorts, Hotels und andere touristische Entwicklungen auf Gran Canaria und Fuerteventura profitieren. Schwerpunkte liegen in San Bartolomé de Tirajana und Mogán auf Gran Canaria sowie in verschiedenen Gebieten Fuerteventuras.
Zu den mit Lopesan verbundenen Vorhaben zählen Projekte im Gebiet Meloneras, darunter eine Erweiterung des Villa del Conde und weitere Hotels. Weitere Flächen liegen zwischen Meloneras, Pasito Blanco und Maspalomas.
Streit reicht bis ins Jahr 2001 zurück
Der Konflikt geht auf Maßnahmen der kanarischen Regierung seit 2001 zurück, mit denen das Wachstum der Beherbergungskapazitäten begrenzt und die touristische Entwicklung stärker gesteuert werden sollte. Die 2003 verabschiedeten Richtlinien verschärften die Beschränkungen für neue touristische Betten.
Betroffen waren Unternehmen, die bereits über als touristisch nutzbar eingestufte Grundstücke verfügten. Sie argumentierten, ihnen seien zuvor entsprechende Baurechte eingeräumt worden. Daraus entwickelte sich eine Vielzahl von Klagen gegen die Regionalregierung.
Christian Schmicke