Für Einwohner der Grenzregionen in Deutschland und Schweden gelten Ausnahmen: Wer von ihnen einen triftigen Einreisegrund hat, für den reicht darüber hinaus ein maximal 72 Stunden alter negativer Testbescheid. Ohne einen solchen Grund muss ein negativer Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Davon abgesehen lockert Dänemark ab Montag die Corona-Einschränkungen. Unter anderem dürfen viele Geschäfte wieder öffnen; ebenso wie Kultureinrichtungen unter freiem Himmel, sofern die Besucher einen negativen Covid-19-Test vorlegen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die maximale Teilnehmerzahl für Sport- und Vereinsaktivitäten im Freien wird auf 25 angehoben.
