Ostseetunnel darf trotz Zerstörung von Riffen gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der rund 18 Kilometer lange Ostseetunnel durch den Fehmarnbelt, der voraussichtlich von 2029 an Fehmarn und Lolland verbinden soll, gebaut werden darf, obwohl dabei Ostsee-Riffe zerstört oder gefährdet werden. Das Land will als Ausgleich für die Zerstörung der Riffe rund 17,5 Hektar Kompensationsflächen in der Mecklenburger Bucht anlegen. Umweltschützer halten das für unzureichend. FAZ