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23. März 2016 | 09:00 Uhr
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Arbeitgeber darf Browser-Verlauf überprüfen

Das gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg, wenn sich auf keine andere Weise klären lässt, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Im Streitfall hatte der Gekündigte in 30 Arbeitstagen rund 16.400 Websites für private Zwecke aufgerufen. Heise

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