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28. April 2017 | 14:19 Uhr
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BGH fordert von Vergleichsportalen mehr Transparenz

Dieses Urteil wird auch für die Reisebranche relevant: Wenn ein Vergleichsportal nicht alle Anbieter auflistet, sondern nur diejenigen, von denen es eine Provision erhält, muss es seine Kunden künftig darüber aufklären. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf eine Klage des Bundesverbands der Bestatter hin. Diese Information sei für den Verbraucher von erheblichem Interesse, so die Richter. Denn die Verbraucher dächten meist, sie erhielten einen wirklichen Vergleich von nahezu allen Anbietern.

Zwar klärt das Urteil die Frage streng genommen nur für das Bestattungsportal. Doch die Richter haben in ihrer Begründung keinerlei Einschränkungen vorgenommen. Die Regeln, die sie aufstellten, gelten also auch für Vergleichsportale anderer Branchen, wie etwa die für Reisen, Flüge oder Hotels. Bilden sie aus irgendeinem Grund nicht die gesamte Bandbreite des Marktes ab, müssen sie dies transparent machen.

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