Chef darf Surfverhalten der Angestellten überprüfen:
Chef darf Surfverhalten der Angestellten überprüfen: Hat ein Vorgesetzter den Verdacht, dass ein Mitarbeiter privat im Internet unterwegs ist, darf er auch ohne dessen Zustimmung den Browserverlauf am Dienstrechner auswerten, urteilt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Welt