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17. Februar 2016 | 21:40 Uhr
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Chef darf Surfverhalten der Angestellten überprüfen:

Chef darf Surfverhalten der Angestellten überprüfen: Hat ein Vorgesetzter den Verdacht, dass ein Mitarbeiter privat im Internet unterwegs ist, darf er auch ohne dessen Zustimmung den Browserverlauf am Dienstrechner auswerten, urteilt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Welt

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