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7. November 2019 | 07:00 Uhr
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E-Privacy-Verordnung wird praxisnäher

Das Inkrafttreten der Vorschrift wurde verschoben und der neue Entwurf lockert etwas die Zügel für Unternehmen. So soll das Tracking für kostenlose und werbefinanzierte Online-Angebote möglich sein. Und bei der Ablehnung von Cookies darf der Zugang zu einer Website trotzdem nicht verwehrt werden, wenn es kein alternatives Angebot gibt, etwa bei Behörden. Das bedeutet: Grundsätzlich sind Cookie-Walls erlaubt. T3N

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