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30. Juni 2014 | 12:52 Uhr
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Firmen müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentier

Firmen müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentieren: Das Double-Opt-In-Verfahren schützt nur dann vor Abmahnung, wenn alle Schritte nachweisbar sind. Die Beweislast der Zustimmung des Empfängers liegt beim Absender, so das Amtsgericht Düsseldorf. internetworld.de

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