Firmen müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentier
Firmen müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentieren: Das Double-Opt-In-Verfahren schützt nur dann vor Abmahnung, wenn alle Schritte nachweisbar sind. Die Beweislast der Zustimmung des Empfängers liegt beim Absender, so das Amtsgericht Düsseldorf. internetworld.de