Haftungsbeschränkung für W-Lan-Betreiber
Laut eines EU-Gutachtens sind Gewerbetreibende, die ein ungesichertes Netz anbieten, nicht für Urheberrechtsverletzungen von Dritten verantwortlich. In Kürze wird dazu ein Urteil des EuGH erwartet. Damit dürfte die in Deutschland umstrittene, sogenannte Störerhaftung beendet sein. Spiegel