AirPlus

Tägliche News für die Travel Industry

15. September 2016 | 11:58 Uhr
Teilen
Mailen

Hotelverband attackiert EuGH-Urteil zur Störerhaftung

Der Europäische Gerichtshof hat wie erwartet in einem aktuellen Urteil die so genannte Störerhaftung für rechtswidrig erklärt. Allerdings hält er es für zumutbar, Betreibern von W-Lan-Netzen Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel passwortgeschützte Zugänge, aufzuerlegen. In dem Urteil geht es um die Mithaftung der Betreiber öffentlicher W-Lan-Hotspots bei Rechtsverletzungen. In der Touristik trifft dies neben Kommunen und Gemeinden, die öffentliche Hotspots einrichten, vor allem die Hotellerie und Gastronomie. Aber auch Inhaber von Reisebüros, deren Konzepte zunehmend auf dem Einsatz von W-Lan-Hotspots und mobilen Endgeräten basieren, sollten das Urteil aufmerksam lesen.

Konkret drehte sich der Rechtsstreit, aus dem das Urteil hervorging, um Ansprüche von Sony Music gegen den Betreiber eines offenen W-Lans. Der Medienkonzern forderte von dem Mann 800 Euro, weil jemand über sein W-Lan illegal ein Musikstück heruntergeladen haben sollte. Der Betroffene klagte gegen diese Forderung, und schließlich landete der Fall  beim EuGH. Der Gerichtshof urteilte nun, dass ein W-Lan-Betreiber nicht schadensersatzpflichtig für Urheberrechtsverletzungen durch die User sein kann. Allerdings könne von dem Betreiber verlangt werden, dass er künftige Rechtsverletzungen unterbinde. Dies könnte nach Auffassung des Gerichtes durch eine User-Registrierung und einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden. Diesen geschützten Zugang einzurichten, sei zumutbar, so der EuGH. Das bredeutet: Unternehmen, die ihre Rechte verletzt sehen, können eine staatliche Anordnung gegen den W-Lan-Betreiber beantragen, damit er seinen Zugang künftig gegen solchen Missbrauch schützt.

Der Hotelverband Deutschland übt an der Rechtsprechung heftige Kritik. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sei "alles andere als ein Durchbruch für risikoloses und unkompliziertes Bereitstellen öffentlicher W-Lan-Hotspots", schimpft Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Denn den Hoteliers könne damit "die Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort weiterhin aufgegeben werden". Deshalb werde es "aller Voraussicht nach bei der gewohnten Prozedur bleiben, dass sich Hotelgäste zuerst registrieren und separate Nutzungsbedingungen anerkennen müssen".  Die Hotellerie habe sich nach einem Gutachten von Generalanwalt Maciej Szpunar,  der die Verpflichtung zum passwortgeschützten Zugang als zu starken Eingriff in die unternehmerische Freiheit bezeichnet hatte, "eine praxisgerechtere Handhabung erhofft". Das Urteil schütze die Hoteliers ebenso wenig vor Unterlassungsansprüchen und Sicherheitsauflagen wie das im Juni novellierte deutsche Telemediengesetz. "Somit ist der erhoffte Befreiungsschlag in Sachen rechtssicherer W-Lan-Angebote der Hotellerie ausgeblieben", klagt der Verbandschef.

Anzeige Reise vor9