Kontrolle von User-Meinungen hat Grenzen
Der Bundesgerichtshof bürdet Bewertungsportalen zwar eine strenge Kontrolle von Meinungen auf. Die Auflagen für Anbieter dürften aber nicht so hoch sein, dass sie „sein Geschäftsmodell gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren“. Das Urteil im Fall der Ärzte-Bewertungsseite Jameda könnte weitreichende Folgen auch für andere Internetportale haben. FAZ