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25. November 2019 | 07:00 Uhr
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Laut Regierungsbericht lässt W-Lan-Gesetz Fragen offen

Die im Oktober 2017 in Kraft getretene Reform der Störerhaftung hat offenbar nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit bei öffentlichen Hotspots geführt. So bemängelten Provider, dass weiter unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen ein Sperranspruch durch Rechteinhaber bestehe oder eine Haftung entfalle.

W-Lan Foto iStock anyaberkut

Auch wenn sich die Rechtslage für Hotspot-Betreiber "in der Praxis insgesamt beruhigt habe", sei bei ihnen nur ein "leichtes Durchatmen" zu verspüren, schreibt die Regierung in einem jetzt veröffentlichten Bericht an die Abgeordneten. Der Gesetzgeber habe in der Novelle des Telemediengesetzes nicht ausreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen, wie das Einrichten eines Passwortschutzes, von W-Lan-Betreibern ergriffen werden müssten. Auch der Umfang der zu ergreifenden Sperrmaßnahmen im Missbrauchsfall bleibe unklar. Daher sei nach wie vor auch kein rechtssicherer Betrieb von offenen W-Lans für Privatpersonen gewährleistet. Dies bestätigt laut dem Nachrichtendienst "Heise" auch die Tatsache, dass weiterhin Mahnbescheide erlassen werden, die darauf abzielen, dass W-Lan-Betreiber in Unkenntnis der bestehenden Rechtslage die entsprechenden Gebühren bezahlen.

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