Neues EU-Datenschutzrecht vereinfacht auch:
Neues EU-Datenschutzrecht vereinfacht auch: Erst ab 250 und nicht wie bisher ab 10 Mitarbeitern brauchen Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz. Dafür gibt es neue Informationspflichten und Regeln für die Zustimmung. haufe.de, marketing-boerse.de