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21. Dezember 2011 | 08:38 Uhr
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Neues EU-Datenschutzrecht vereinfacht auch:

Neues EU-Datenschutzrecht vereinfacht auch: Erst ab 250 und nicht wie bisher ab 10 Mitarbeitern brauchen Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz. Dafür gibt es neue Informationspflichten und Regeln für die Zustimmung. haufe.de, marketing-boerse.de

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