Reiseportale müssen kostenlose Zahlungsarten anbieten
Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Berlin zumindest für die Zahlung mit Kreditkarte, Giropay oder per Sofortüberweisung. So steht es auch in der gültigen EU-Zahlungsrichtlinie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen Opodo geklagt, weil das Unternehmen einen Rabatt nur dann gewährte, wenn mit einer seltenen Kreditkarte gezahlt wurde. Heise