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19. August 2014 | 14:45 Uhr
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Surfen am Arbeitsplatz:

Surfen am Arbeitsplatz: Erlaubt ein Arbeitgeber die private Internetnutzung, darf er die Beschäftigten dabei nicht überwachen. Weil Missbrauch so schwerlich nachgewiesen werden kann, rät Fachanwalt Philipp Byers zum generellen Verbot. Welt

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