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28. August 2019 | 07:00 Uhr
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Urteil: Facebook darf Daten weiterhin bündeln

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf darf der Social-Media-Gigant weiterhin Daten, die auf der Plattform selbst, über Tochterunternehmen wie Instagram und Whatsapp, oder auch andere Seiten mit Facebook-Plugin gesammelt werden, für alle seine Plattformen nutzen. Das Bundeskartellamt hatte verlangt, dass Facebook Nutzern die explizite Wahl lassen müsse, ob ihre Daten gebündelt werden dürfen. Meedia, Heise

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