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20. Februar 2019 | 17:02 Uhr
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VIR-Chef nimmt OTAs gegen Kartellamtsvorwürfe in Schutz

Mit einer mehrseitigen Stellungnahme hat der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) auf die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zu Internet-Vergleichsportalen reagiert. Dazu war im Dezember vom Bundeskartellamt ein Konsultationspapier veröffentlicht worden, zu dem der VIR nun Stellung bezog.

Die Wettbewerbshüter hatten Metasearchern und OTAs unter anderem vorgeworfen, beim Ranking der gelisteten Angebote nicht ausreichend transparent zu machen, worauf eine herausgehobene Darstellung basiere. Zudem kritisierten sie gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen zwischen OTAs und Matasearchern. Es  bestehe "grundsätzlich die Gefahr, dass die Angebote des ‚eigenen‘ Anbieters oder der ‚eigenen‘ OTA im Rahmen des Vergleichs bevorzugt dargestellt und damit die Ergebnisliste für den Verbraucher verzerrt" werde, heißt es.

Unterscheidung zwischen OTAs und Metasearchern nicht berücksichtigt

VIR-Vorstand Michael Buller erklärte dazu nun, dass einige Bedenken des Bundeskartellamts vom VIR nicht nachvollzogen werden könnten. Dazu gehöre zum einen die grundsätzliche Einstufung von Buchungsportalen als Vergleichsportale. "Es gibt große Unterschiede bezüglich des Geschäftsmodells, der Ausrichtung und des Angebots", sagt Buller. Zugleich wies er den Hinweis der Sektoruntersuchung zurück, wonach der Unterschied zwischen OTAs und Metasearchern für die Verbraucher nicht ersichtlich und sogar irreführend sei.

"OTAs werben zu keinem Zeitpunkt damit, einen Vergleich von allen verfügbaren Leistungen anzubieten und somit den kompletten Markt abzudecken, während Metasearcher einen Marktüberblick bieten möchten", skizziert der VIR-Vorstand die seiner Meinung nach hinlänglich klare Abrgrenzung. Mündigen Verbrauchern sei diese Unterscheidung zuzutrauen – dies müsse im Abschlussbericht der Sektoruntersuchung berücksichtigt werden.

"Mehr Möglichkeiten als im analogen Bereich"

Buller äußert sich in dem Schreiben für den VIR auch zur Kritik der Sektoruntersuchung am Einfluss von Provisionen auf das Ranking der Sortierung auf einigen Portalen. Die Standardsortierung sei "nur eine von vielen Möglichkeiten, das passende Produkt zu finden", argumentiert er. Sie spiegele die Relevanz in Bezug auf die Suchkriterien wider und stelle sicher, dass die Verbraucher schnell und einfach das für sie richtige Angebot finden könnten. "Diese Vorschlagslisten können aber nach individuellen Ansprüchen gefiltert werden, beispielsweise nach Lage, Bewertungen oder Preis." Der Chef des Lobbyverbandes der digitalen Reiseanbieter betont, dass den Verbrauchern im Digitalbereich zudem "heute bereits wesentlich mehr Möglichkeiten und Informationen" zur Verfügung stünden als in irgendeinem analogen Bereich. 

Dem digitalen Vertriebskanal dürften "keine eigenen Standards exklusiv auferlegt werden dürfen", fordert Buller. "Hierdurch würde innerhalb desselben Marktes ein unfairer Wettbewerb zwischen klassischen und digitalen Anbietern geschaffen werden, der nicht dem Interesse der Verbraucher an einer Vielfalt von Vertriebskanälen entspricht."

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