50 Prozent Entschädigung für abgesagte NCL-Kreuzfahrt:
50 Prozent Entschädigung für abgesagte NCL-Kreuzfahrt: Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem Fall, in dem der Kläger zusätzlich zum bezahlten Reisepreis einen Ausgleich wegen vertaner Urlaubszeit forderte. Die Reederei hatte das gebuchte Schiff kurzfristig verchartert. N24